Abacus Lohn – ELM 5.3-Zertifizierung
Die Abacus Lohnbuchhaltung erhielt Ende August 2024 als erste Schweizer Software die ELM 5.3-Zertifizierung von Swissdec. Diese Zertifizierung bestätigt, dass die Abacus Lohnbuchhaltung die neuen Anforderungen des Zusatzabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich bezüglich Home Office erfüllt.
Als Schweizer Produkt berücksichtigt die Abacus Lohnbuchhaltung alle relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Besteuerung von Angestellten. Die ELM 5.3-Zertifizierung belegt die Implementierung der gesetzlichen Änderungen im Kontext des neuen Zusatzabkommens mit Frankreich.
Das Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen von 1966 regelt die Besteuerung von Einkünften aus Home Office und erlaubt grenzüberschreitendes Arbeiten von zu Hause bis zu 40% der Arbeitszeit. Ab Ende 2025 müssen Arbeitgeber den genauen Anteil der Telearbeit von Grenzgängern mit Wohnsitz in Frankreich an die Schweizer Steuerbehörden melden.
Unternehmen, die die Abacus Lohnbuchhaltung nutzen, sind für den automatischen Informationsaustausch gut gerüstet und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
(Original-Artikel von Abacus )