AGB - Alteosys I ERP-Consulting
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

 

1.1. Die Alteo Business Systems GmbH erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Konzeption, der Entwicklung, der Realisierung, der Einführung und der Schulung von betriebswirtschaftlichen ICT-Lösungen und mit der Erteilung von Lizenzen an IT-Programmen

 

1.2. Die „Lizenz“ ist das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung einer bestimmten Version eines IT-Programmes auf in einem Individualvertrag bezeichneten Computer.

 

1.3. Die von der Alteo Business Systems GmbH unterbreiteten Offerten sind vertraulich zu behandeln und bleiben, falls nicht anders vereinbart, während 30 Tagen verbindlich. Auf Verlangen der Alteo Business Systems GmbH sind sämtliche übergebenen Unterlagen bei Ausbleiben eines Vertragsabschlusses zurückzuerstatten.

 

1.4. Soweit in Individualverträgen nicht anders geregelt, bestimmt sich das Verhältnis zwischen der Alteo Business Systems GmbH und dem Kunden nach Massgabe dieser AGB.

 

1.5. Die Änderung eines Individualvertrages bedarf der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.

 

2. Modalitäten und Individualverträge

 

2.1. Der Kunde wählt beim Kauf/Miete das von ihm gewünschte IT-Programm nach den von ihm schriftlich definierten Anforderungen, gestützt auf schriftliche Angaben der Alteo Business Systems GmbH und deren Lieferanten.

 

2.2. Die Alteo Business Systems GmbH klärt den Kunden darüber auf, welche der verlangten systemtechnischen Anforderungen von den IT-Programmen nicht erfüllt werden, soweit diese zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt sind.

 

2.3. Der Kunde bestimmt den Anwendungsbereich, die Mengen und die Verarbeitungszeiten der IT-Programme.

 

2.4. Die Alteo Business Systems GmbH orientiert den Kunden über die notwendigen Infrastruktur–Voraussetzungen für den Betrieb der Programme. Insbesondere sind die Hardware, das Betriebssystem sowie die zusätzlich benötigte Software durch die Alteo Business Systems GmbH zu definieren.

 

2.5. Der Kunde wird über die Kosten der Installation, der Anpassung, der Schulung, der Wartung und der betriebswirtschaftlichen Rahmenorganisation für die Benutzung der Programme im verlangten Umfang durch die Alteo Business Systems GmbH aufgeklärt.

 

2.6. In Ergänzung zu diesen AGB können je nach gewünschten Leistungen der Alteo Business Systems GmbH Individualverträge abgeschlossen werden.

 

2.7. Individualverträge stützen sich auf die AGB und regeln insbesondere folgen Geschäfte:

 

1.1..1. Erteilung von Lizenzen an IT-Programmen (Lizenzvertrag)

 

1.1..2. Abschluss von Software-Wartungsvereinbarungen (Wartungsvertrag)

 

1.1..3. Ausführung von Arbeiten für den Kunden (Dienstleistungsvertrag)

 

3. Mitwirkung des Kunden

 

3.1. Der Kunde stellt der Alteo Business Systems GmbH rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen, Infrastruktur sowie personellen Ressourcen zur Verfügung. Die Alteo Business Systems GmbH geht davon aus, dass die rechtmässig zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und korrekt sind.

 

3.2. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass die Alteo Business Systems GmbH ihre Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde in vollem Umfang selbst (z.B. Mehraufwand der Alteo Business Systems GmbH).

 

4. Rechte an den Programmen

 

4.1. Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte an für den Kunden erarbeiteten Ergebnissen und/oder ihm überlassenen Unterlagen, Auswertungen und/oder Programmen gehören der Alteo Business Systems GmbH.

 

4.2. Der Kunde erwirbt mit der Lizenz die unübertragbaren und nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte auf diejenigen IT-Programme und diejenigen von der Alteo Business Systems GmbH erarbeiteten Ergebnisse, für welche nicht ausdrücklich in schriftlicher Form eine abweichende Regelung vereinbart worden ist.

 

4.3. In jedem Fall bleibt die Alteo Business Systems GmbH berechtigt, bei der Vertragserfüllung verwendete Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und Know-how auch anderweitig frei zu verwenden.

 

4.4. Dem Kunden sind die Weitergabe des Lizenzmaterials an Dritte und die Verwendung über den vereinbarten Gebrauch hinaus untersagt, ausser in Fällen eines Firmenverkaufes an die Rechtsnachfolgerin.

 

4.5. Beschädigt oder löscht der Kunde das Programm, leistet die Alteo Business Systems GmbH auf Wunsch des Kunden, soweit zumutbar, den bestmöglichen Ersatz. Der Kunde hat die effektiv entstehenden Wiederbeschaffungskosten sowie einen allfälligen Aufpreis für eine erweiterte oder neuere Version zu bezahlen. Ohne gültigen Wartungsvertrag hat der Kunde keinen Anspruch auf eine kostenlose Nachlieferung der neuesten Programmversionen.

 

4.6. Nur während eines Ausfalles des im Individualvertrag bezeichneten Computers darf der Kunde das Programm auf einem anderen Computer benutzen.

 

5. Arbeitsergebnisse

 

5.1. Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem Vertrag.

 

5.2. Entwürfe oder mündliche Auskünfte der Alteo Business Systems GmbH sind nicht verbindlich, da sie erheblich vom definitiven Arbeitsergebnis abweichen können. Die Alteo Business Systems GmbH lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die dem Kunden oder Dritten infolge Vertrauens darauf entstehen.

 

5.3. Berichte, Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse der Alteo Business Systems GmbH sind ausschliesslich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Alteo Business Systems GmbH nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet die Alteo Business Systems GmbH nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.

 

5.4. Der Kunde ersetzt der Alteo Business Systems GmbH den Schaden, der ihr aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht.

 

6. Beizug Dritter durch die Alteo Business Systems GmbH

 

6.1. Die Alteo Business Systems GmbH setzt für die Lösung der vom Kunden gestellten Aufgaben qualifizierte Fachleute ein, darf aber zur Vertragserfüllung Dritte als Subakkordanten beiziehen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Alteo Business Systems GmbH Informationen und Daten, welche sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, an die Subakkordanten für die genannten Zwecke weitergeben darf.

 

6.2. Der Vertrag besteht jedoch nur zwischen der Alteo Business Systems GmbH und dem Kun- den. Die Alteo Business Systems GmbH ist gegenüber dem Kunden alleine für die Erbringung der Dienstleistung sowie den Schutz der an die Subakkordanten übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.

 

7. Lieferung & Termine

 

7.1. Die Lieferung erfolgt an den Erfüllungsort.

 

7.2. Ändert und/oder erweitert der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht, verspätet oder ungenügend nach, verlängern sich die Termine im dafür notwendigen Ausmasse entsprechend. Das Gleiche gilt für den Fall, dass unverschuldete Umstände bei der Alteo Business Systems GmbH zu Verzögerungen führen, so namentlich Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und der nicht von der Alteo Business Systems GmbH zu vertretende Ausfall von Schlüssel-Mitarbeitern.

 

7.3. Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Einwirkung unvorhersehbarer, ausserordentlicher Ereignisse, die unabwendbar von aussen eintreten, verlängern sich die Termine angemessen. Ferner werden die Vertragsparteien eine den Umständen angemessene Lösung anstreben.

 

7.4. Nach erfolgter Lieferung prüft der Kunde die Lösung und die IT-Programme während einer Zeit von 30 Tagen. Falls der Kunde die Funktionen resp. die erbrachten Leistungen nicht schriftlich beanstandet hat und/oder die Programme produktiv eingesetzt werden, so gelten sie als abgenommen.

 

7.5. Mit erfolgter Lieferung am Erfüllungsort gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

 

8. Gewährleistung

 

8.1. Die Funktionen der Programme werden vor der Lieferung fachmännisch geprüft. Sie haben den schriftlich vereinbarten Spezifikationen oder, wenn solche fehlen, den Standard-Spezifikationen des Lieferanten zu entsprechen.

 

8.2. Die Alteo Business Systems GmbH führt die ihr anvertrauten Arbeiten sorgfältig und fachkundig aus.

 

8.3. Bei sorgfaltswidriger oder mangelhafter Vertragserfüllung ist die Alteo Business Systems GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Kunden eine einwandfreie Leistung nachzuholen und zwar im Ermessen der Alteo Business Systems GmbH liegend durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

8.4. Sollte dem Kunden aufgrund verspäteter Ausführung, als Folge der Verletzung von Sorgfaltsregeln oder der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistungen ein Schaden entstehen, haftet die Alteo Business Systems GmbH, falls ihren Mitarbeitern ein Verschulden zu Last fällt, bis höchstens zum Betrage der gesamten vom Kunden für die zu Recht beanstandeten Leistungen geschuldete Honorarsumme.

 

8.5. Definiert der Vertragsgegenstand die Lieferung von Hardware und Software, für welche sich die Alteo Business Systems GmbH ihrerseits dem Kunden gegenüber in erkennbarem Masse bei Dritten eindeckt, kann die Alteo Business Systems GmbH gegenüber dem Kunden nur insoweit die Gewährleistung übernehmen, als dies der Drittlieferant seinerseits garantiert und gegenüber der Alteo Business Systems GmbH nach seinen Vertragsbedingungen haftet. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung ist wegbedungen.

 

8.6. Der Anspruch auf einwandfreie Leistung setzt voraus, dass der Kunde Beanstandungen spätestens einen Monat nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitteilt.

 

8.7. Die Alteo Business Systems GmbH leistet Gewähr und haftet ausschliesslich gemäss den vorstehenden Ziffern 8.1 – 8.6. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen unter diesem Vertrag sowie Einsatz und Gebrauch des Arbeitsresultates und der damit erzielten Resultate, für direkte oder indirekte Schäden (Folgeschäden) wie insbesondere entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. Honorar, Spesen und sonstige Vergütungen

 

9.1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wird das Honorar für die Erfüllung der Arbeiten durch die Alteo Business Systems GmbH nach Zeitaufwand berechnet. Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden. Überstunden werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

 

9.2. Spesen (z.B. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen anfallende Auslagen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zu den effektiven Kosten oder zu branchenüblichen Ansätzen als Auslagenpauschale in Rechnung gestellt.

 

9.3. Sind keine besonderen Honoraransätze vereinbart worden, gilt die im Anhang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Honorarordnung. Dauert die Vertragserfüllung länger als ein Jahr, darf die Alteo Business Systems GmbH die Ansätze jeweils einmal jährlich mit zweimonatiger schriftlicher Ankündigung anpassen.

 

9.4. Festpreise oder Kostenschätzungen der Alteo Business Systems GmbH stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde den Vertragsumfang oder Instruktionen nicht nachträglich ändert und seinen Verpflichtungen rechtzeitig und vollumfänglich nachkommt. Andernfalls darf die Alteo Business Systems GmbH den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

 

9.5. Honorare und aufgelaufene Spesen werden normalerweise monatlich in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug innert 10 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.

 

9.6. Honorare, Spesen und sonstige Ausgaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer Steuern und Abgaben.

 

10. Elektronische Kommunikation

 

10.1. Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.

 

10.2. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.

 

10.3. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation entstehen.

 

11. Geheimhaltung und Datenschutz

 

11.1. Die Parteien behandeln alle Informationen und Daten, von denen sie anlässlich der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus diesem Vertrag Kenntnis erhalten (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, Know-how) während und nach Beendigung des Vertrages vertraulich. Beide Parteien halten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes jederzeit ein. Keine der Parteien darf diese Vertragsbeziehung sowie den Inhalt des Vertrages gegenüber Dritten offenlegen.

 

11.2. Davon ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Vertrag bekannt sind.

 

11.3. Ungeachtet der Bestimmungen von Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2 dürfen die Parteien Informationen und Daten offenlegen, aufgrund

 

  •  gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften,
  • eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheides,
  • von Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsbehörden und Organisationen des Berufsstandes, sowie
  • zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber ihren Versicherern und Rechtsberatern.

 

11.4. Die Alteo Business Systems GmbH darf Informationen gegenüber Dritten offen legen zur Bekanntmachung der erbrachten Leistungen in branchenüblicher Form (z.B. Anzeige, Mitteilung an Market Research Organisationen) sowie für Referenzzwecke.

 

12. Beendigung des Vertrages

 

12.1. Die Alteo Business Systems GmbH darf zur Einhaltung ihrer gesetzlichen und regulatori- schen Aufbewahrungspflichten eine Kopie derjenigen Unterlagen behalten, auf denen ihre Leistungen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren der Alteo Business Systems GmbH.

 

12.2. Unter Vorbehalt von Ziffer 12.1. sind die Parteien verpflichtet, nach Beendigung dieser Vereinbarung auf schriftliche Anforderung der jeweils anderen Partei, alle von der anderen Partei erhaltenen schriftlichen und/oder auf andere Weise aufgezeichneten Informationen, einschliesslich sämtlicher angefertigter Kopien, unverzüglich an die anfordernde Partei auszuhändigen oder zu vernichten. Die vollständige Rückgabe oder Vernichtung aller diesbezüglichen Informationen ist der anfordernden Partei schriftlich zu bestätigen. Jede Partei trägt ihre durch die Rückgabeverpflichtung entstandenen Kosten selbst.

 

12.3. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zahlt der Kunde der Alteo Business Systems GmbH das vereinbarte Honorar für bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Spesen und sonstige Auslagen gemäss Ziff. 9.

 

13. Gerichtsstand

 

13.1. Gerichtsstand ist Oensingen.

 

13.2. Anwendbar sind der Individualvertrag mit allen Anhängen, in zweiter Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend dazu das Schweizerische Recht.

 

01. August 2015 (ersetzt alle früheren Ausgaben)

 

Anhang

 

Honorarordnung

Unsere Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Folgende Ansätze (exkl. MWST) kommen ab dem 01.08.2015 zur Anwendung (alle Angaben in CHF):

Beratung: 180.-/h
Support: 120.-/h
Reisezeit: 120.-/h
Fahrspesen: 0.8 /km
Verpflegung: 30.-/Mahlzeit
Unterkunft: Nach effektivem Aufwand

 

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