Quellensteuer ab 01.01.2021 - Alteo Business Systems
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Apr 08 2020

Quellensteuer ab 01.01.2021

Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Die Regeln für die neue Berechnung der Quellensteuer werden im Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmenden beschrieben. Aufgrund der neuen Quellensteuerberechnung und diverser anderer Änderungen wird auch im Bereich von ELM die neue Version 5.0 entwickelt. Damit soll eine Harmonisierung und eine Standardisierung der Quellensteuerberechnung erreicht werden.


Diese Veränderungen sind technologisch einschneidend und haben einen grossen Entwicklungsaufwand zur Folge, genauso gross ist der Einfluss aber auch die Verarbeitungsprozesse und die Erhebung der Daten von den betroffenen Mitarbeitern. Dies führt dazu, dass die neuen Berechnungsmethoden nur noch auf den neuesten ABACUS Versionen ausgeliefert werden können.

Dieser Zeitplan zeigt auch auf, dass der Zeitrahmen für die Umsetzung der neuen Berechnungsmethoden sehr eng gesteckt ist und für die Realisierung inkl. Testing bis zum Jahresende nur wenig Zeit zur Verfügung steht.

Sind Sie und Ihre Lohnsoftware bereit für die neue Quellensteuerberechnung? Wenn nicht, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.